Einladung zur 2. Deutschstunde
am 17. Sept. 2025, 20:00 Uhr in unserer Bauhütte

Wir selbst hätten es nicht für möglich gehalten, dass unsere erste „Deutschstunde“ am 30. Oktober 2024 so erfolgreich sein würde. Euer und Ihr Zuspruch seinerzeit machte uns Mut, es ein zweites Mal zu versuchen.
So laden wir Euch und Sie herzlich – auch im Namen unseres Stuhlmeisters Gilbert Sander – zu einem weiteren Abend der „mächtigen Gefühle“ ein.
Wir beiden „Alt-Pauker“ haben wieder ein spannendes Programm zusammengestellt.
Auch wieder mit einer personellen Überraschung! Was den Abend besonders veredelt, ist das Mitwirken unseres Bruders und Gitarrenkünstlers Stefan Koim mit Gesangsverstärkung Maike Garlepow.
Wir haben dem Abend einen Zeitgedanken gegeben:
„Freiheit, Gerechtigkeit und Toleranz“ in Gedichten und Rezitationen. Wir sind uns ziemlich sicher, dass die Gefühlswelten wieder in erhebliche Schwingungen geraten.
Und bringt – wenn möglich – eure Kinder mit. Wir wollen besonders sie für die Schönheit der deutschen Sprache begeistern, aber auch den Respekt vor jeder anderen Sprache dieser Erde vermitteln.
Wir freuen uns auf den Abend mit Euch und Ihnen
Eure Burkhard und Jürgen

Bericht zur zweiten „Deutschstunde“ – Ein Abend voller mächtiger Gefühle

Aufzeichnung des Abends (evtl. muss der Lautsprecher eingeschaltet werden.)

Am 17. Sept. erlebten knapp 50 Gäste die zweite „Deutschstunde“ unter dem Leitgedanken „Freiheit, Gerechtigkeit und Toleranz“. Schon der große Zuspruch bei der Premiere im Oktober 2024 hatte gezeigt, dass dieses Format Herz und Verstand berührt – und auch diesmal wurde niemand enttäuscht.

Die beiden Initiatoren Burkhard und Jürgen hatten den Abend mit großem zeitlichem Einsatz sorgfältig vorbereitet und ein ebenso tiefgründiges wie abwechslungsreiches Programm zusammengestellt. Gekonnt moderiert wurde die Veranstaltung von Christian, der mit klaren Worten durch die Beiträge führte und die Übergänge elegant gestaltete.


Zeitgeschichtlicher Vortrag zum Thema "Meinungsfreiheit" 

Aufzeichnung der Lesung

am Mittwoch, dem 19.03.2025

"Meinungsfreiheit" wird unser Thema sein. Unser Grundgesetz schützt sie. Aber schützt die Gesellschaft sie auch, heute im Umgang mit den "Sozialen Medien"?

Es wird ein spannender Abend durch die Geschichte der Meinungsfreiheit. Seid alle herzlich willkommen! Und bringt - wenn möglich - Euren Nachwuchs mit! Denn der wird sie später nicht nur nutzen, er muss sie auch verteidigen, die Freiheit, seine Meinung sagen zu dürfen!


Das Leseteam:
Barbara Hohmann, Claudia Höinghaus, Burkhard Lau und Jürgen Wieland

Problematik zur Meinungsfreiheit

  • "Das wird man doch wohl noch sagen dürfen!" sagen die einen mit empörter Stimmlage, so als gäbe es den Zensurstaat tatsächlich.
    „Das darf man so aber nicht sagen!“ diktieren die anderen, als könnten Sprech– und Meinungsverbote das Unrecht dieser Welt heilen.
  • In Deutschland ist die Meinungsfreiheit als Grundrecht in der Verfassung, unserem Grundgesetz von 1949, verankert. Im 5. Artikel heißt es: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu vertreten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Eine Zensur findet nicht statt.

Chronologie zur Meinungsfreiheit

  • Grundsätzlich ist festzuhalten: „Die Meinungsfreiheit ist ein Schutzrecht gegenüber dem Staat...Meinungsfreiheit gilt zwischen Menschen und dem Staat.
    Das allgemeine Ziel ist ein freier und ungehinderter Meinungsaustausch. Jedem Menschen soll es möglich sein, sich eine eigene Meinung zu bilden, sie zu ändern oder sie zu bestätigen, sich auszutauschen und sich gegenseitig zu widersprechen.
  • Eine Zensur findet nicht statt. Möglich ist jedoch, dass der Staat bereits veröffentlichte Meinungsäußerungen prüft, um sicherzustellen, dass diese die Grenzen der Meinungsfreiheit einhalten. Eine Grenze ist das „Recht der persönlichen Ehre“.
  • Es gibt in Deutschland nur eine Ausnahme vom Recht auf freie Meinungsäußerung. Sie hat mit den unsäglichen Verfehlungen gegen alle Gesetze der Menschlichkeit in der Zeit des Nationalsozialismus zu tun. So wird bestraft, wer die Gewaltherrschaft der Nazis billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

Meinungsfreiheit im Mittelalter

  • Absolutionsanspruch der monotheistischen Religionen wurzelt in dem Bewusstsein, allein im Besitz der Wahrheit zu sein. In einem solch festen kirchlichen Gefüge bleibt nicht viel Platz für Meinung oder Gegenmeinung. Und erst recht nicht für Toleranz, das Dulden und Respektieren einer anderen Meinung.
  • Die Wahrheit war abgesichert durch das biblische Wort, die Tradition der Väter und durch die Lehre der Kirche.
  • Trotz Anerkennung der Leistungen Gutenbergs, wird der Buchdruck durch den Pabst Pius II ignoriert. Die Deutschen hält er für dumme Hinterwäldler.
    Und so betet die Kirche, „der Herr möge den menschlichen Geist von weltlichen Wissen befreien, damit er rein und empfänglich für seine Botschaft werde.“
    Zur Unterstützung dieses frommen Wunsches wurden in großem Stil Bücher verbrannt mit der Begründung, Adam habe im Paradies auch keine Bücher benötigt.
    Das ging soweit, dass der Papst Innozenz III. (um 12. Jahrhundert), auch die private Lektüre von Büchern mit der später sprichwörtlichen Begründung verbot: „Man darf keine Perlen vor die Säue werfen!“
  • öffentliche Verbrennung von Johann Hus wegen Ketzerei in Prag wegen missliebiger Schriften.
  • Rom reagiert auf Luther wie sie es eigentlich immer getan hat: Der Papst schickt eine Urkunde mit Androhung der Exkommunikation, eine so genannte „Bulle“, falls Luther seine Thesen nicht widerrufe. Er sei „eine Wildsau, die den Weinberg des Herrn verwüste“. Luther bedrohe die Autorität der Kirche.
  • Der Reichstag zu Speyer beschließt 1529 die Vorzensur möglichst aller Druckwerke. Jede Schrift muss Drucker und Druckort angeben. Es darf nur dort gedruckt werden, wo kontrolliert werden kann. Alle Drucker mussten einen Eid leisten, der sie an die Regeln der Obrigkeit bindet.
  • Der Vatikan erfindet 1542 die „Heilige Römische und Universale Inquisition“ und ergänzt sie durch den "Index".

Meinungsfreiheit in der Neuzeit

  • Erst als die geistige Bewegung der Aufklärung zum Ende des 17. Jahrhunderts in Europa entstand, setzte eine Verweltlichung ein, eine Abwendung von Religion und Kirche.
  • 1723, Zeitungen in der Amerikanische Stadt Boston druckten die so genannten „Cato-Briefe“, in denen der Verfasser kluge Gedanken über bürgerliche und religiöse Freiheit äußerte, die nun Einfluss auf das Denken und Handeln der amerikanischen Revolutionäre gewannen.
  • 1789, Meinungsfreiheit fand fast wörtlich seinen Weg in die „ Declaration of Rights“ des Staates Virginia.
  • Die französischeVerfassung von 1791 garantiert die Meinungsfreiheit.
  • Aus der „Weimarer Verfassung“ von 1918: „Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern.
  • An diesem Recht darf ihn kein Arbeits- oder Angestelltenverhältnis hindern. Und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht. Eine Zensur findet nicht statt!“
  • Als 1933 aus der „Weimarer Republik“ eine Nazi-Diktatur wurde, dauerte es nur 101 Tage bis der Geist, das freie Wort, die Freiheit in Büchern und Zeitschriften auf dem Scheiterhaufen landeten und verbrannt wurden.
  • Bücherverbrennung am 10. Mai 1933
    Erich Kästner, dessen Bücher ebenfalls auf dem Scheiterhaufen geworfen wurden, schreibt:
    Die Ereignisse von 1933-1945 hätten spätestens 1928 bekämpft werden müssen. Später war es zu spät! Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf Landesverrat genannt wird. Man darf nicht warten, bis aus dem Schneeball eine Lawine geworden ist. Man muss den rollenden Schneeball zertreten! Die Lawine hält keine auf!“ 
  • Dieser unsinnige Kampf gegen die Freiheit der Meinung in der Kirche endete erst vor genau 60 Jahren, 1965, als der damalige Papst Paul VI. den „Index“ auflöste.

Es gilt, die Würde und Achtung, anderer Menschen zu respektieren. Da die Menschenwürde als Basis aller Grundrechte mit keinem Einzelgrundrecht abgewogen werden kann, muss die Meinungsfreiheit stets zurücktreten, wenn eine Äußerung die Menschenwürde eines anderen verletzt! Dies gilt auch und gerade für das Internet und dort angesiedelte soziale Netzwerke. Auch diese sind kein rechtsfreier Raum.

Meinungsfreiheit heißt somit nicht, alles auf jede Weise sagen zu dürfen. Zum Schutz der Demokratie, die auch von einer funktionierenden Debattenkultur abhängt, muss, bei aller Differenz in der Sache, die Würde und der Achtungsanspruch aller Menschen respektiert werden.

Hochautomatisierte Fahrzeuge im Fokus: Menschzentrierte Gestaltung für eine sichere Interaktion mit FußgängerInnen im Stadtverkehr

gehalten von
Dr. Merle Lau
Mittwoch, den 22.01.2025, 20:00 Uhr

„Hochautomatisierte Fahrzeuge sind die Zukunft des Straßenverkehrs, doch damit sie sicher mit anderen Verkehrsteilnehmern wie Fußgänger interagieren können, müssen sie „kommunizieren“ können. Dafür können spezielle Lichtsignale am Fahrzeug, sogenannte externale Mensch-Maschine-Schnittstelle (eHMIs) genutzt werden.

Solche Systeme teilen die Absichten des Fahrzeugs mit, etwa durch Lichtbänder und können somit den Fußgängern Sicherheit geben. Aktuelle Studien haben gezeigt, dass solche Lichtsignale das Vertrauen und das Sicherheitsgefühl der Fußgänger steigern können. Gleichzeitig spielt die Bewegung des Fahrzeugs, also seine Kinematik eine wichtige Rolle: Ob es früh abbremst oder ausweicht, signalisiert ebenfalls die Intention des Fahrzeugs. Besonders bei großen Fahrzeugen, wie Bussen, empfinden Fußgänger die Kommunikation als noch wichtiger, da sie größere Fahrzeuge oft als bedrohlich wahrnehmen.

Die genaue Wechselwirkung zwischen eHMIs, Fahrzeugkinematik und der Fahrzeuggröße ist noch nicht ausreichend erforscht, was eine zentrale Fragestellung in der aktuellen Forschung darstellt.

Der Vortrag beleuchtet aktuelle Forschungsarbeiten aus Labor- und Testfeldstudien, die darauf abzielen, eine sichere und intuitive Interaktion zwischen hochautomatisierten Fahrzeugen und Fußgängern zu ermöglichen."

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